Ardis African Art

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ardis African Art (Stand 10. Mai 2010) basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Großhandels mit Juwelen, Gold- und Silberwaren, Edelsteinen, Perlen, Uhren und Zubehör (Stand: 5.10.2005)

1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) von Ardis African Art des Mag. Karsten Wink gelten für alle Verträge, Aufträge, Auftragsproduktionen, Lieferungen, Leistungen und sonstigen Rechtsgeschäfte mit Kunden von Ardis African Art des Mag. Karsten Wink, auch wenn sie bei mündlichen oder fernmündlichen Verhandlungen nicht besonders erwähnt werden. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung jedenfalls die Kenntnisnahme der AGB. Abweichungen von den AGB von Ardis African Art des Mag. Karsten Wink gelten nur, wenn diese von Ardis African Art des Mag. Karsten Wink schriftlich anerkannt wurden. Eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
Sämtlichen Geschäftsbedingungen und Hinweisen auf Aufträgen, Bestellscheinen, etc. von Kunden von Ardis African Art des Mag. Karsten Wink wird ausdrücklich widersprochen.

2. Angebot
Die Konditionen für unsere Kunstwerke und-gegenstände sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung von Kunstwerken und-gegenständen im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung an den Kunden zu bestellen. Die Farben, Formate oder Oberflächenqualität der gezeigten Werke können durch die Spezifika des elektronischen Mediums von dem Original abweichen. Ardis African Art ist bemüht die Werke dem Original so nah wie möglich zu präsentieren, um eine optimale Vorstellung des Kunstwerkes oder-gegenstandes zu ermöglichen, kann jedoch keine Gewährleistung diesbezüglich übernehmen.
Unsere Angebote, Prospekte, Preislisten und sonstigen Unterlagen sind im Bezug auf Preise und Lie­ferungsmöglichkeiten freibleibend. Erteilte Aufträge werden erst dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle umgehender Auftragsausführung auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung. Ein mündliches Abgehen von der Schriftform ist ausgeschlossen und unwirksam.
Der Kunde bzw. Besteller ist zur sofortigen Prüfung unserer Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung verpflich­tet. Etwaige Abweichungen von seiner Bestellung sind unverzüglich zu rügen. Unterbliebt dies, richtet sich im kaufmännischen Verkehr der Vertragsinhalt nach dem Inhalt unserer Annahme­erklärung/Auftragsbestätigung. Erfolgt keine förmliche Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung, so gilt Vorstehendes sinngemäß für die Abschlags- bzw. Schlussrechnung / Lieferschein.
Wir sind bemüht, etwaige nachträgliche Änderungen des Kunden bzw. Bestellers zu berücksichtigen. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Ist mit der Ausführung bereits begonnen [z. B. durch Sonderanfertigung, durch Zuschnitt, Bearbeitung und dergleichen], ist eine solche Berücksichtigung nicht mehr möglich. Erfolgt sie trotzdem, so bedingt dies Mehrkosten.
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. 

2.1. Angebot im E-Business
Wir sind zu den Angaben gem. der §§ 9, 10 ECG nicht verpflichtet.
Im Falle der online-Bestellung von Waren:
Besteller, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 7 Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten.
Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird, Samstage zählen nicht als Werktage.
Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen.
Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Sollte die Ware unfrei zurückgesendet werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen.
Alle Angaben des Kunden bzw. bestellers (Name, Anschrift etc.) müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein, ansonsten ist der Kunde bzw. Besteller verpflichtet einen ggf. daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

3. Technische Angaben
Alle Angaben, wie z.B. Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Berechnungen, Montage­skizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur an­nähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben der Lieferwerke. Proben und Muster gelten als Durchschnittsausfall. Die Muster bleiben unser Eigentum.
Das Wissen um das physikalische Verhalten und die Eigenschaften von Glas- bzw. Mehrscheiben- Isolierglas, entsprechend dem Stand der Technik, muss bei den Kunden bzw. Besteller vorausgesetzt werden. Für den kaufmännischen Besteller gelten ferner zusätzliche Bedingungen, auch technischer Art, die sich aus ergänzenden Lieferbedingungen, Preislisten, insbesondere auch betreffend Maße und deren Berechnung, Glasdicken, Preisermittlung, Kisten- oder Packungsinhalt, Verpackung, Frachtkosten, Pfandgeld und weiteres mehr ergeben. Soweit darin nichts enthalten ist und auch keine Sondervereinbarungen getroffen sind, gelten die handelsüblichen Gepflogenheiten.

4. Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

5. Preis (Kaufpreis)
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Wird gegen unsere Rechnung binnen 7 Tagen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.
Die Preise gelten ab Geschäft Ardis African Art des Mag. Karsten Wink, Adamgasse 5, Insbruck. Ist eine bestimmte Vergütung nicht vereinbart, so gilt die am Tage der Lieferung die von uns allgemein geforderte Vergütung.
Die Listen- und Angebotspreise schließen eine Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Bei unseren Preiskalkulationen setzen wir voraus, dass die der Angebotsabgabe zu Grunde gelegten Positionen unverändert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind und wir unsere Leistungen in einem Zug ohne Behinderung erbringen können.
Soll die Lieferung oder Leistung vier Monate nach Vertragsabschluß oder später erfolgen, verpflich­ten sich die Vertragspartner, bei Änderung der Kosten, Löhne usw. über den Preis neu zu verhandeln und die Änderungen hierbei angemessen zu berücksichtigen.

6. Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)
Zahlungen sind spätestens bei Übergabe der Ware, der Lieferung oder Leistung fällig. Ein Zielverkauf bedarf der Vereinbarung, wobei Rechnungen grundsätzlich 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig sind. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposition zuzüglich darauf angefallener Schuldzinsen verwendet. Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Besteller mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet. Ein Skontoabzug wird generell nur im Rahmen und aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung anerkannt.
Wir sind berechtigt, im angemessenen Umfang Abschlagszahlungen zu verlangen. Ferner ist uns gestattet, Teilleistungen zu erbringen, soweit die Annahme der Selben für den Besteller zumutbar ist. In diesem Fall ist der Besteller bzw. Kunde zur sofortigen Bezahlung der erbrachten Teilleistung verpflichtet.
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

7. Transport - Gefahrtragung
Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.
Da unsere Verkaufspreise die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung nicht enthalten, können diese Leistungen von uns nur auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht werden. Hierzu bedarf es eines schriftlichen Auftrages.

8. Bestellung - Lieferzeiten
Unsere Lieferungen erfolgen vorbehaltlich der richtigen und recht­zeitigen Selbstbelieferung. Wünsche des Kunden bzw. Bestellers hinsichtlich des Liefertermins werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind jedoch nicht verbindlich. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde bzw. Besteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
Soweit vereinbart, können auch Anzahlungen als Ausführungsvoraussetzung bestimmt werden.
Eine Ausführungs- bzw. Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben [insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege], soweit solche Hindernisse nachweislich auf die vor­gesehene Ausführung bzw. Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unserem Vorlieferanten, Zulieferanten, oder Subunternehmern entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden bzw. Besteller baldmöglichst mit. Der Kunde bzw. Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Besteller zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haben wir in keinem Falle einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, eventuelle Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Kunden bzw. Besteller abzutreten.
Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Kunde bzw. Besteller verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt und/ oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt.
Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von € 5 pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

9. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch die Gegenleistung unser Geschäft Ardis African Art in der Adamgasse 5, A-6020 Innsbruck.

10. Rücktrittsrecht
Wir sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Fehlen oder Wegfall der Kreditwürdigkeit oder bei Zahlungs­unfähigkeit des Kunden. Des Weiteren sind Betriebsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder anderen von uns unverschuldeten Hindernissen wie Aufruhr, Streik oder Aussperrung, Brand, als wichtiger Anlass zu werten.

11. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauern Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges stimmt der Käufer schon jetzt zu, dass wir die Ware auf seine Kosten jederzeit abholen können.
Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

12. Stornogebühren/Reuegeld
Der Käufer hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 20% des Kaufpreises ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

13. Gewährleistung
Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
Die Ware ist nach der Ablieferung bzw. dem Verkauf unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Wird ein Mangel festgestellt, darf der Käufer bzw. Besteller über die Ware nicht verfügen, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist.
Der Käufer bzw. Besteller ist verpflichtet, uns die Möglichkeit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen bzw. die mangelhafte Ware an uns zurück zu liefern. Bis zur Rücklieferung wird die Ersatzlieferung berechnet. Wir stellen erst die entsprechende Gutschrift, wenn die Beanstandung von uns anerkannt wird. Bei schuldhafter Verweigerung der Rücklieferung entfällt die Gewährleistung.
Bei berechtigten Beanstandungen wird nach unserer Wahl Nachlieferung geleistet oder Ersatz geliefert oder ein angemessener Preisnachlass gewährt. Schlägt die Nachlieferung fehl, weil sie unmöglich ist, verweigert oder schuldhaft verzögert wird oder mindestens zweimal misslingt, so lebt das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages oder zur Herabsetzung der Vergütung wieder auf. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer bzw. Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 3 Monate ab Lieferung bzw. Verkauf der Ware oder Leistung.
Alle von den Herstellern herausgegebenen und verbreiteten technischen Daten, Erläuterungen und Anweisungen bezüglich der Verwendung oder Reinigung sind vom Käufer bzw. Besteller zu beachten. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die auf eine Missachtung dieser Vorgaben zurückzuführen sind oder die entstanden sind durch nachlässige Behandlung oder natürliche Abnutzung.
Der Regressanspruch gem. § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

14. Schadenersatz
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

15. Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung" iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

16. Haftung des Verkäufers
Neben dem Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rücktritt kann der Kunde bzw. Besteller keine weitergehenden Gewährleistungsansprüche geltend machen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgange­nen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. 

17. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

18. Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

19. Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

20. Rechtswahl
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

21. Gerichtsstandsvereinbarung
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

22. Schiedsgerichtsvereinbarung - Schiedsgerichtsbarkeit
22.1. Inländische Schiedsgerichtsbarkeit
Alle aus dem vorliegenden Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden vom ständigen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer in Innsbruck nach der für dasselbe geltenden Schiedsgerichtsordnung von einem Einzelschiedsrichter endgültig entschieden.22.2. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit in der WKÖ
Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder sich auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.

Englische Version
All disputes arising out of this contract or related to its violation, termination or nullity shall be finally settled under the Rules of Arbitration and Conciliation of the International Arbitral Centre of the Austrian Federal Economic Chamber in Vienna (Vienna Rules) by one or more arbitrators appointed in accordance with these rules.

22.3. Schiedsgerichtsbarkeit bei der internationalen Handelskammer in Paris
Alle aus oder in Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.

Englische Version
All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules.

23. Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere Bestim­mung zu ersetzen, die ihrem Sinn in rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung am nächsten kommt.

Stand Mai 2010

 © Ardis African Art des Mag. Karsten Wink, Adamgasse 5, A-6020 Innsbruck
Tel: +43-(0)699-17585895  - E-Mail:
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